Die Kosten
Die Kosten für die Mietenverwaltung werden objektgerecht kalkuliert.
Dies erfolgt durch eine Begehung mit dem Eigentümer, sowie einer Einsichtnahme in die vorhandenen Mietunterlagen.
Auf dieser Grundlage werden die Kosten optimal und objektbezogen ermittelt
Beispiele für verschiedene Abrechnungen
Die Mietenabrechnung
jährliche Abrechnung der Gesamtkosten
Monatliche Abrechnungen
Für den Eigentümer Ausgaben- Einnahmen nach Konten werden monatlich den Eigentümer zur Verfügung gestellt – dies ist ein Beispiel einiger Buchungskonten.
Die Hausabrechnung
Die Hausabrechnung für den Eigentümer wird monatlich zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen können dem Eigentümer auf Wunsch geliefert werden:
- Nachweis der Zusammensetzung des Mietesolls, Mietesoll nach Mietarten aufgeschlüsselt
- Einzelnachweis der Kostenbuchungen bis zum kleinsten Beleg
- Große oder verkürzte Abrechnung, ganz nach Ihren Wünschen
- Steuerfreie und steuerpflichtige Mieten getrennt gelistet
- Umsatzsteuer aufgeschlüsselt nach betroffenen Einheiten
- Vorsteuer getrennt nach Steuersatz gebucht
- Vorsteueranteil für Steuererklärung automatisch errechnet
- Entwicklung des Geldbestandes als Nachweis
- Geldbestand nachrichtlich angedruckt, Status der Hausverwaltung zur Erkennung von evtl. Rückzahlungen aus den Betriebskostenabrechnungen
Hinweis für den Eigentümer:
Die Verwaltungskosten können in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.